Vereins Info
Informationen für Vereine und gemeinnützige Organisationen
Die hier veröffentlichten Informationen stammen aus verschiedenen Quellen.
Unter www.vereinsknowhow.de können interessante Themen rund um das Vereinsleben nachgelesen werden. Vereinsknowhow gibt von Zeit zu Zeit Vereinsbriefe heraus und stellt Mustervorlagen sowie Leitfäden für Vereine zur Verfügung. Die Unterlagen sind hier zu finden.
Neue Briefe
Als neue Briefe sind die Nummern 481 und 482 sowie 483 eingefügt.
Im Brief 481 ist dies zu lesen:
1. Schüler-AGs von Sportvereinen sind ein Zweckbetrieb
2. Vorstandsmitglieder sind regelmäßig sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
3. Zuständig für die Abberufung des Vorstands ist das Bestellorgan
4. Aufteilbarkeit von gemischt veranlassten Aufwendungen bei einem gemeinnützigen Verein
Der Brief 482 enthält dies:
1. Gemeinnützigkeit: Was fällt unter die Förderung des demokratischen Staatswesens?
2. Steuererklärungen: Wann dürfen Vereine noch Papierformulare nutzen?
3. Vereinsregister: Akteneinsicht nur für Verfahrensbeteiligte
Der Brief 483 enthält diese Themen:
1. Keine Befreiung von der Steuerklärung bei geringen Einnahmen
2. Aufnahmeklausel in der Satzung kann nicht durch Beschluss unterlaufen werden
3. Kapitalerträge: BMF aktualisiert Erlass zu NV-Bescheinigungen
4. Unfallversicherung: Bereich der Wohlfahrtspflege ist weit gefasst
Einzelheiten - siehe dort!
Rückblick auf Briefe
Laut Brief 466 haben ausgeschiedene Mitglieder keinen Anspruch auf Löschung ihrer Daten im Vereinsregister. Dem Brief 467 ist zu entnehmen, dass seit dem 30. Januar das Zuwendungsempfängerregister für die öffentliche Nutzung freigeschaltet ist. Es erlaubt nicht nur die Suche nach einzelnen Organisationen, sondern listet auch alle eingetragenen Spendenorganisationen nach Ort und/oder gemeinnützigen Zwecken auf. Laut Brief 468 soll die schriftliche Beschlussfassung im Verein vereinfacht werden. Dazu gibt es einen Referentenentwurf, wonach § 32 BGB geändert werden soll mit dem sog. neuen „Bürokratieentlastungsgesetz“. Der Brief 469 ist für uns weniger interessant. Der Brief 470 beschäftigt sich mit "Beschlussunfähigkeit der Mitgliederversammlung und Eventualeinberufung".
Beim Brief 471 geht es unter Punkt 2 um das Thema "Förderung für Vereinswebsites". Dabei handelt es sich um ein Förderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE). Mit dem Förderprogramm „Engagement gewinnen. Ehrenamt binden. Zivilgesellschaft stärken.“ können gemeinnützige und ehrenamtliche Organisationen ihre Vereinswebsites mit bis zu 2.500 € fördern lassen. Ziel des Programms ist es, das Ehrenamt in ländlichen und strukturschwachen Regionen zu stärken. Der Brief 472 ist weniger interessant.
Der Brief 473 enthält diese Themen:
1. Ehrenamtsfreibetrag: Herkunft der Vergütung spielt keine Rolle
2. Mitgliederversammlung: alternative Einladungsformen sind zulässig
3. Gebot der zeitnahen Mittelverwendung soll abgeschafft werden.
Der Brief 474 hat dies zum Inhalt:
1. E-Rechnung im Verein – erste Hinweise der Finanzverwaltung
2. Wirtschafts-Identifikationsnummer: Kein Handlungsbedarf für Vereine
3. Stellungnahmen zur Tagespolitik sollen gemeinnützigkeitsunschädlich sein
Die Vorschriften zu E-Rechnung – so das FinMin Mecklenburg-Vorpommern – gelten auch für gemeinnützige Vereine, wenn sie Dienstleistungen oder Produkte an andere Unternehmen erbringen bzw. verkaufen.
Der Brief 477 enthält die Themen:
1. Steuerliche Änderungen zum Jahreswechsel
2. Die neue Kleinunternehmerregelung
3. Vorstandshaftung: Sorgfaltspflichten wachsen mit der Erfahrung
Der Inhalt des Briefes 478 ist:
1. Höhere Minijob-Verdienstgrenze
2. Mitgliederversammlung: Anmeldepflicht nur auf Satzungsgrundlage
3. Mitgliederversammlung: Bedingungen für ein virtuelle Teilnahme müssen bei Einladung klar sein
Im Brief 479 steht dies:
1. Finanzverwaltung zur Neuregelung bei zweckgebundenen Rücklagen
2. Sportvereine haften nicht für das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung
3. Verrechnung von Verlusten zwischen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben
4. Wann sind Jugendreisen ein Zweckbetrieb
Der Brief 480 enthält dies:
1. Vereinfachte Rechnungen bei Kleinunternehmern
2. Sozialversicherung: Ehrenamtliche Tätigkeit ist nicht beitragspflichtig
3. Höhe der Betriebsmittelrücklagen richtet sich nach den Einnahmen
Hinweise und Informationen von vereinswelt.de und dem VNR-Verlag in Bonn können hier eingesehen werden.
Für Vereine - so auch die Bezirksvereine der Kehlkpfoperierten - in unserem Lande ist die hier einsehbare "Informationsbroschüre für eingetragene Vereine", die vom Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern 2020 herausgegeben wurde, empfehlenswert. Sie enthält alle wichtigen Unterlagen rund um das Vereinsleben, angefangen von der Vereinsgründung mit Mustersatzung bis hin zu Protokollen und vieles mehr.